Wenn du von staatlicher Repression betroffen bist, weil du dich politisch im Sinne der Roten Hilfe betätigt hast wie in §2 der Satzung ausgeführt wird:
„Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg.“
gibt es die Möglichkeit einen Unterstützungsantrag zu stellen.
Die dort aufgezählten Themengebiete sind ein sehr weites Feld, explizit sollte hier noch erwähnt werden, dass auch sogenannte Residenzpflichtverstöße unterstützt werden, wenn sie in einem politischen Kontext „begangen“ wurden, etwa auf dem Weg zu einer Demonstration, einem Vernetzungstreffen o.ä.

Damit wir den Unterstützungsantrag möglichst schnell und vollständig zusammenstellen können, komm zeitnah zur Sprechstunde.
Bringe alle Unterlagen mit die du zum Fall hast, wie Vorladung, Strafbefehl etc, sollte der Prozess bereits weiter fortgeschritten sein auch Anwält_innenrechnung, Gerichtskostenbescheid, Urteil etc.

Wir arbeiten mit einigen Anwält_innen zusammen, solltest du eine_n andere_n mit deinem Fall betrauen, klär vorher mit ihm_ihr ab, dass die Rote Hilfe in der Regel nur Kosten in Höhe des Pflichtverteidiger_innensatzes unterstützt. Der Regelsatz beträgt 50% aller anfallenden Kosten, also Anwält_innenrechnung, Strafbefehl, Gerichtskosten etc.

Hier gibt es ein FAQ zu Unterstützungsanträgen.